Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Poolzeit GmbH

1)Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt)  gelten für den Erwerb aller Artikel, welche vom Lieferant und deren Partnerfirmen, mit denen sie in direktem Vertragsverhältnis steht, angeboten werden. Die AGB gelten auch für Erwerber ausserhalb der Schweiz. Die AGBs gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung.

2) Angebot und Vertragsabschluss
Durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung/Kaufvertrag verpflichtet sich der Kunde, die von ihm bestellten Artikel gemäss den Bestimmungen dieser AGB entgegenzunehmen und zu bezahlen. Dabei gilt die Auftragsbestätigung als Bestellbestätigung für die Ausführung und Umfang der Lieferung, sofern kein verbindliches Angebot vorliegt. Offerten und Kostenvoranschläge vom Lieferant sind freibleibend und unverbindlich.

2.1) Bestellung von Artikeln über Internet oder Telefon
Eine Bestellung über Internet auch E-Mail ist immer verbindlich. Telefonische Bestellungen werden vom Lieferanten per Auftragsbestätigung / Kaufvertrag bestätigt. Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm bestellten Artikel gemäss den Bestimmungen dieser AGB entgegenzunehmen und zu bezahlen. Bei einem Rücktritt, d.h. Nichtannahme der bestellten Artikel durch den Kunden sind 40% des Warenwertes geschuldet.

3) Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum der Waren verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises beim Lieferant. Der Besteller ist verpflichtet, auf seine Kosten dir zum Schutz des Eigentums des Lieferanten erforderlichen Massnahmen zu treffen. (z.B. Instandhaltung, Versicherung). Des Weiteren ist der Besteller verpflichtet, bei allen zur Errichtung und Aufrechterhaltung eines rechtsgültigen Eigentumsvorbehalts nötigen Massnahmen und Formalitäten mitzuwirken und die diesbezüglichen Kosten zu tragen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Poolzeit nicht zulässig.

4) Preis und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, netto ab Werk und ohne Abzug von Spesen und Gebühren irgendwelcher Art. Die Zahlung ist in Schweizer Franken zu leisten. Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei einem Rücktritt durch den Kunden sind 40% des Warenwertes geschuldet. Die Bestellung erfolgt nach der Bezahlung des Betrages oder der vereinbarten Anzahlung.

Bei Zahlungsverzug behält sich der Lieferant die sofortige Einstellung ausstehender Lieferungen und Leistungen vor und ist berechtiget, einen Verzugszins von 6% p.a. geltend zu machen. Der Ersatz des weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

5) Lieferfrist
Im Normalfall wird die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferzeit nach
Bestellungseingang zugestellt oder zur Abholung bereitgestellt. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn die Bestellung nachträglich abgeändert wurde, wenn wesentliche Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereiches der Parteien liegen, wie z.B. Aufruhr, Krieg, Mobilmachung, politische Unruhen, Embargo, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, verspätete Zulieferung der Rohmaterialien, Naturereignisse. In diesem Falle kann der Kunde weder den Vertrag mit dem Lieferanten auflösen, die Annahme der bestellten Artikel verweigern, Schadenersatz fordern noch ist er berechtigt, den Kaufpreis zurückfordern. Beide Parteien sind verpflichtet sich gegenseitig über solche Fälle höherer Gewalt zu informieren.

5.1) Lieferung der Ware
Die Ware wird direkt an die Kundenadresse geliefert. Die Kosten werden nach Lieferort, Volumen und Gewicht der Ware berechnet. Dafür gelten besondere Tarife, welche nicht in diesen AGB enthalten sind. Wenn die Ware bei Poolzeit zwischengelagert werden muss, weil sich die Annahme des Kunden verzögert, wird ab einem Monat eine Lagergebühr erhoben. Lagerkosten sind 120.-/m2/Jahr. Installations- und Umgebungsarbeiten sind jeweils schriftlich zu vereinbaren. Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Empfängers spediert, Schäden, die bei der Post oder dem Spediteur entstanden sind, müssen vom Empfänger umgehend der entsprechenden Transportfirma gemeldet werden.

5.2) Abholen der Ware
Auf Wunsch kann die Ware bei Poolzeit abgeholt werden. Der Kunde muss die Ware innert 3 Wochen abholen. Einen Abholtermin muss vorher vereinbart werden.

Wenn die bestellte Ware vom Kunden nicht innerhalb von einem Monat nach Mitteilung von Poolzeit abgeholt wird, kann Poolzeit, vom Vertrag zurücktreten und Lagerkosten sowie Schadenersatzansprüche stellen. Die Lagerkosten betragen Fr.100.-/m2/Jahr.

6) Eigenschaften der Ware:
Vorbehalte vom Lieferant in Bezug auf Unterschiede von Farben-, Strukturen und Dimension der Ware. Der Grund dafür können naturbedingte Abweichungen des Materials sowie farbliche Abweichungen auf gedrucktem Werbematerial und der Darstellung auf PC Monitoren sein. Demzufolge verzichtet der Kunde auf Gewährleistungsansprüche oder Preisminderungen im Zusammenhang mit Farb- und Strukturabweichungen und Abweichungen von branchenübliche Masstoleranzen. Der Lieferant lehnt jegliche Verantwortung für eventuelle Fehler oder Ungenauigkeiten in Katalogen und anderen Medien in Verbindung mit den genannten Abbildungen, Schemen, Erklärungen, usw. vollumfänglich ab.

7) Garantie
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware umgehend nach Lieferung zu prüfen und Reklamationen innerhalb von 7 Arbeitstagen schriftlich zu melden. Nach dieser Frist können keine Mängel mehr geltend gemacht werden. Es steht im Ermessen vom Lieferant, einen Ersatz oder eine entsprechende Ausbesserung so rasch als möglich zu leisten.
Die Garantie auf die elektrotechnische Ausrüstung, Verarbeitungs- und Materialfehler, der Whirlpools und Schwimmspas erstreckt sich auf 2 Jahre ab Erhalt der Lieferung. Fünf Jahre auf die Struktur der Swim Spa-Schale für Wasserverlust aufgrund von Schäden an der Swim Spa-Schale oder Whirlpool-Schale. Ein Jahr auf Verschleissteile, dazu gehören: Abdeckung, Nackenkissen, Filter, Ozongerät, Fernbedienung. Alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Wandelung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Falls der Besteller oder Dritte unsachgemässe Reparaturen oder Änderungen ohne vorgängige Einwilligung des Lieferanten vornehmen, erlischt die Gewährleistung. Von der Garantie ausgeschlossen sind zudem Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemische Einflüsse und mangelhafter, nicht von Poolzeit ausgeführter Reparatur und Bau- und Montagearbeiten. Bei Reparatur/ Ersatzteiltausch verlängert sich weder die Garantiezeit, noch beginnt diese oder die Verjährungsfrist für die gesetzliche Gewährleistung neu zu laufen.

Dosiersysteme: Sensoren unterliegen nicht einer Garantie, da diese Verbrauchsmaterial sind.

7.1) Rückgaberecht
Ungebrauchte und neuwertige Ware, bis zu einem Betrag von CHF 300.-, die als Standard Warenartikel gelten, können innert 8 Tage in der Originalverpackung und mit der Quittung oder Kassenzettel zurückgegeben werden. Die Kosten für die Rücksendung übernimmt der Besteller. Ausgenommen sind dabei sämtliche Artikel, die in irgendeiner Weise speziell für den Kunden nach Mass, Form oder Farbe gefertigt wurden. Dies gilt auch für Artikel mit reduzierten Preisen, bei Aktionen oder Rabatten.

8) Ausschluss weiterer Haftung
Für Schäden die durch Dritte verursacht werden, übernimmt der Lieferant keine Haftung. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Der Lieferant übernimmt keine Haftung und Garantie für Schäden am Whirlpool und Schwimmspa oder deren Umgebung infolge unzureichendem Fundament, das als Plattform für den Pool dient. Jede Installation muss durch einen Fachbetrieb geprüft und ausgeführt werden. Die Haftung liegt somit beim Fachbetrieb und Bauherr. Der elektrische Anschluss muss durch eine Fachperson ausgeführt und schriftlich bestätigt werden, welche den Pool nach örtlichen Vorschriften anschliesst. Um den Pool muss ein Freiraum von 50cm für Servicearbeiten vorhanden sein. Falls die Zugänglichkeit nicht gegeben ist, muss auf Kosten des Poolbesitzers die Zugänglichkeit bewerkstelligt werden.

9) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für in der AGB enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der AGB bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

10) Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. Beide Parteien verpflichten sich, im Schaden oder Reklamationsfall in erster Instanz den direkten Kontakt zu suchen oder vor Anrufung eines Gerichts alle anderen Schlichtungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Unterengstringen, Juni 2015

 

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Poolzeit, Obere Hönggerstrasse 1, CH-8103 Unterengstringen

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